Als kunden-orientierter Dienstleister mit langjähriger Erfahrung stehen wir Ihnen als Ihr ganz persönliches Kompetenzteam rund um Ihre Immobilie zur Seite. Gerne ermitteln wir mit Ihnen zusammen ihren ganz persönlichen Leistungsbedarf.
Der WEG-Verwalter ist zuständig für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Dies umfaßt im Wesentlichen folgende Arbeiten:
- Erstellung eines Wirtschaftsplanes
- Erstellung der Verwaltungsabrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr
- Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung mit Erstellung des Protokolls
- Einstellung und Überwachung von Hilfskräften, z.B. des Hausmeisters und der Reinigungskraft
- Abschluß und Kündigung der erforderlichen Energieversorgungs- und Wartungsverträge, z.B. Fernwärme, Allgemeinstrom, Aufzug, Sprinkleranlage usw.
- regelmäßige Objektbegehungen und Veranlassung der erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- bei größeren Instandhaltungs-und Modernisierungsmaßnahmen sindKostenvoranschläge einzuholen und der Eigentümerversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen
- Überwachung der Einhaltung der Hausordnung
- Abwicklung von Versicherungsschäden, z.B. Wasserrohrbruch
- während des Jahres Kontaktpflege mit dem Verwaltungsbeirat, um wichtige Angelegenheiten abzustimmen
Die Beziehungen zwischen Eigentümergemeinschaft und Verwalter werden durch Abschluss eines Verwaltervertrages geregelt. Das Muster eines Verwaltervertrages finden sie hier: Verwaltervertrag
Für weitere Informationen fragen Sie uns ganz unverbindlich hier an. Wir vereinbaren gerne einen persönlichen Termin.